sich bei technischen Anlagen einweisen lassen und diese Einweisung dokumentieren

sich bei technischen Anlagen einweisen lassen und diese Einweisung dokumentieren

Den Begriff Einweisung finden Sie jedoch nicht im Arbeitsschutzgesetz. Dennoch gehören Einweisungen zwingend zum Arbeitsschutz dazu. Was man genau unter einer Einweisung verstehen sollte, wird deutlich, wenn man sich die Bestandteile einer Unterweisung genauer ansieht. Die Einweisung ist Bestandteil der Unterweisung. So gehört zur Unterweisung immer auch eine Einweisung in die betrieblichen Besonderheiten, in die genauen Arbeitsabläufe und in die Sicherheitsmaßnahmen am konkreten Arbeitsplatz.

sich bei technischen Anlagen einweisen lassen und diese Einweisung dokumentieren

zb. Einweisung in eine Maschine, wenn ein Beschäftigter Bediener einer neuen oder geänderten Maschine werden soll, muss er zusätzlich zur mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisung eine Einweisung in die konkrete Bedienung dieser Maschine, in die besonderen Risiken und in die Sicherheitsfunktionen erhalten.

Das Erscheinungsbild Ihres Unternehmens sollte stets das ausstrahlen, was Sie Ihren Kunden vermitteln möchten – Professionalität, Zuverlässigkeit und Erfolg.

sich bei technischen Anlagen einweisen lassen und diese Einweisung dokumentieren

Eine maschinenspezifische Einweisung sollte dem zukünftigen Bediener insbesondere die Anweisungen und Warnhinweise des Herstellers (Betriebsanleitung) zur Kenntnis bringen. Da für neue Beschäftigte im Betrieb die konkrete Situation am neuen Arbeitsplatz sowie die Verfahren und Geräte, die dort eingesetzt sind, allesamt neu sind, ist bei der Erstunterweisung die Einweisung ein zentraler Bestandteil.

sich bei technischen Anlagen einweisen lassen und diese Einweisung dokumentieren

Insbesondere bei technischen Anlagen (z.B. Brandschutztüren oder -tore, Aufzüge, Anlagen der MSR-Technik etc.) ist dem Auftragnehmer zu empfehlen, dass er sich die ordnungsgemäße Einweisung des Auftraggebers schriftlich bestätigen lässt. Zunächst einmal möchten wir festhalten, dass wir unabhängig von einer Dokumentationsverpflichtung jedem Arbeitgeber nur raten können, die Unterweisungen zu dokumentieren. Nur so kann ein rechtssicherer Nachweis erbracht werden.

Gerne nehmen wir uns Zeit,

die örtlichen Gegebenheiten und Ihre Wünsche und Vorstellungen kennenzulernen. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes, unverbindliches Angebot. Denn SERVICE wird bei uns groß geschrieben!

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