Raum und Streuplicht gilt für Privatpersonen wie auch für gewerbliche Unternehmen. Die Gehwegreinigung ist Pflicht für Immobilienbesitzer. Nicht selten kommen Schadenersatzforderungen von Menschen, die auf glattem Untergrund ausgerutscht sind, vor Gerichte. Damit das erst gar nicht so weit kommt, bieten wir Ihnen unsere Dienste an. Mit Winterdienst Bergheim können Sie sich entspannt zurücklehnen. Sollte es notwendig sein, entfernen unsere Mitarbeiter den Schnee auch mit der Schaufel und streuen den Splitt von Hand.