Sobald der Winter vor der Tür steht, Glätte und Schnee die Mobilität und Sicherheit einschränken, sind Straßen und Wege zu räumen sowie zu streuen. Sie als Eigentümer sind dafür verantwortlich, wenn einem Passanten etwas passiert zusätzlich bringt das schnell hohe Schadensersatzforderungen mit sich. Damit dies nicht passiert möchten wir der Winterdienst Schneeräumungsdienst Wernau Sie dabei unterstützen. Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland regional unterschiedlich geregelt. Im Regelfall beginnt sie werktags 07.00 Uhr, sonntags bzw. feiertags 09.00 Uhr und endet jeweils 20.00 Uhr