Raum und Streuplicht gilt für Privatpersonen wie auch für gewerbliche Unternehmen. Die Gehwegreinigung ist Pflicht für Immobilienbesitzer. Nicht selten kommen Schadenersatzforderungen von Menschen, die auf glattem Untergrund ausgerutscht sind, vor Gerichte. Damit das erst gar nicht so weit kommt, bieten wir Ihnen unsere Dienste an. Zu den Räumflächen vom Winterdienst Stuttgart zählen beispielsweise: Straßenfront, Bürgersteig, Hauseinfahrt, Gehwegzufahrt, Stellplatz, Weg im Innenhof, Müllplatz, Parkplatz, Hydrant und alle Industrieflächen.